Einspruch gegen den Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2030

NEP_2030

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Mai 2015 bekamen Sie mit der Post fast 1000 Einsprüche von Bürgern aus Bayreuth und Umgebung gegen Ihren Entwurf des Netzentwicklungsplans. Nur ein halbes Jahr später im Dezember 2015 riefen Sie erneut zur Konsultation auf. Wieder schickten Ihnen die Bürger aus der Bayreuther Region 500 Einsprüche gegen die umstrittenen und unnötige Süd-Ost Trasse. Diese hatte im Entwurf zwar einen neuen Namen bekommen, verblieb sonst aber fast unverändert. Und das obwohl in der Zwischenzeit Gutachten und Forschungsergebnisse von Greenpeace, DIW und anderen die Trasse für unnötig und sogar kontraproduktiv zur dezentralen Energiewende erklären.

Nur einen Monat später, am 18.01.2016, rufen Sie schon wieder zur Beteiligung am Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber des Szenariorahmens für die nächsten Netzentwicklungspläne mit dem Zieljahr 2030 auf. Da, wie Sie sich sicher vorstellen können, eine Beteiligung der Bürger in der von Ihnen vorgegebenen, hohen Frequenz leider nicht möglich ist, geben wir im folgenden eine Stellungnahme stellvertretend für die Mitglieder unserer Bürgerinitiative und alle 1500 Einsprüche, die sie im letzten Jahr von unseren Mitbürgern erhalten haben, ab.

Wir sehen im Entwurf mehrere Verstösse gegen das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG). Gegen §1, weil die beschriebenen Maßnahmen weder preisgünstig, noch verbraucherfreundlich, nicht effizient und nicht umweltverträglich sind. Ebenso ist die Planung zum Neubau von Braunkohlekraftwerken (BNAP057, BNAP104) nicht mit dem Energiewirtschaftsgesetz vereinbar, da es sich bei der Braunkohleverstromung um keine erneuerbare Energiequelle handelt und eine Umweltverträglichkeit nicht gegeben ist.

Wir sehen auch einen Konflikt mit der Merit-Order, die eine Einsatzreihenfolge der Kraftwerke durch variable Kosten der Stromerzeugung bestimmt. Die tatsächlichen Kosten der Braunkohleverstromung, unter Einbeziehung der Umweltfolgekosten, sind hier anzuwenden.

Zuletzt sehen wir im Neubau, Ausbau und der Erweiterung des Übertragungsnetzes einen Rechtsverstoß gemäß der UN Aarhus Konvention zum Schutze der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt.
Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team der Bürgerinitiative Bayreuth Süd-Ost sagt NEIN zur Monstertrasse!


 

Zur Erinnerung, die bisherigen 1500 Einsprüche:

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