Pressemitteilung Regierung Oberfranken vom Treffen am 13. August 2014

Regierung_Oberfranken
Bild: BI Creußen

Gegner der Gleichstromtrasse bei Regierungspräsident Wilhelm Wenning (Bayreuth, 14.08.2014)

Vertreter des Aktionsbündnisses der Trassengegner gegen die „Gleichstrompassage Süd-Ost“ waren bei Regierungspräsident Wilhelm Wenning zu Gast, um ihre Argumente vorzutragen.

Seit Monaten wird in der Öffentlichkeit intensiv über die Planungen für eine Hochspannungsverbindung zwischen Sachsen-Anhalt und Schwaben, die in Gleichstromtechnik verwirklicht werden soll, diskutiert. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat in Informationsveranstaltungen im Januar 2014 in Kulmbach sowie später auch in Nürnberg und Donauwörth mögliche Trassenkorridore vorgestellt.

Der Ablauf des Planungs- und Genehmigungsverfahrens sowie Fragen der Notwendigkeit einer solchen Leitung standen im Mittelpunkt des Gesprächs, an dem 20 Vertreter des Aktionsbündnisses der Trassengegner teilnahmen. Regierungspräsident Wenning erläuterte, dass die Regierung von Oberfranken für diese Leitung selbst kein Verfah- ren durchführt. Vielmehr bedarf es zunächst einer so genannten Bundesfachplanung und anschließend der Planfeststellung, wobei beide Verfahren durch die Bundesnetzagentur abgewickelt werden. In diesen Verfahren werden die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Bisher sei allerdings das Verfahren auf Bundesfachplanung noch nicht eingeleitet. Der Regierungspräsident verdeutlichte auch die Position der Bayerischen Staatsregierung, die vor Einleitung eines entsprechenden Verfahrens eine Überprüfung der Notwendigkeit des Leitungsbaus auch auf der Grundlage des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes gefordert hat.

Vor dem Hintergrund, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Fragen, ob und mit welchem Trassenverlauf die Gleichstrompassage Süd-Ost tatsächlich kommen wird, noch offen sind, wurden keine Einzelheiten eines Leitungsverlaufs besprochen. Die Vertreter der Regierung wie- sen darauf hin, dass mit der am 1. August 2014 in Kraft getretenen Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes nunmehr für die Höchstspannungsleitung Lauchstädt-Meitingen auch die grundsätzliche Möglichkeit einer Erdverkabelung auf bestimmten Abschnitten unter im Gesetz im Einzelnen genannten Voraussetzungen besteht.

Seitens der Vertreter des Aktionsbündnisses wurde insbesondere die aus ihrer Sicht fehlende Notwendigkeit der HGÜ-Leitung in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. So sei das Aktionsbündnis erst dann am Ziel, wenn die Planung des Ost-Korridors ganz aus dem Bundesbedarfsplangesetz und dem Netzentwicklungsplan gestrichen wird.

Das Aktionsbündnis betont: „Die Menschen in Deutschland wollen eine Energiewende. Wir haben verstanden, dass es höchste Zeit ist für neue Technologien und für mutige Projekte. Wir wollen Vorreiter einer neuen, ressourcenschonenden und ökologisch sinnvollen Energiegewinnung und Nutzung sein.“

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